Pflichtfächer1)

5 6 7 8 9 10
Religion 2 2 2 2 2 2
Deutsch2) 5 4 4 4 4 3
Englisch 5 4 3 3 3 3
Französisch/Latein2) 3) 4) 5) - 4 4 4 3 3
Mathematik2) 4 4 4 3 4 3
Informatik - - - - 2 2
Physik2) - - - 2 2 2
Chemie2) - - - 2 2 2
Biologie - - - 2 2 2
Natur und Technik 3 3 3 - - -
Profilstunden6) - - - 2 2 2

Geschichte

in 10: Geschichte + Sozialkunde

- 2 2 2 2 1+1
Geographie 2 - 2 2 - 2
Wirtschaft und Recht - - - - 2 2
Kunst 2 2 2 1 1 1
Musik 2 2 2 1 1 1
Sport 3 3 3 2 2 2
Intensivierung7) 8) 2 2 1      
Summe 30 32 32 32 34 34

 
 

 

1) In einstündigen Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Am SG, NTG und WSG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 wechselweise jeweils zweistündig unterrichtet werden.

2) Dieses Pflichtfach ist Kernfach. Am WSG mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (WSG-W) ist Wirtschaft und Recht Kernfach, am WSG mit sozialwissenschaftlichem Profil (WSG-S) Sozialkunde.

3) Englisch ist verpflichtend 1. oder 2. Fremdsprache.

4) Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen an den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.

5) Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 9 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der 1. oder 2. Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 10 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 10 ein Zurückwechseln zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt, davon ist eine den Intensivierungsstunden zu entnehmen.

6) Die Profilstunden werden am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium zur Stärkung von Chemie und Physik, am Musischen Gymnasium zur Stärkung des musischen Profils (insbesondere Kunst) und am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium zur Stärkung der wirtschafts- und sozialkundlichen Fächer eingesetzt.

7) Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Potenziale von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen (Schulprofil) berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf können zum Besuch bestimmter Intensivierungsstunden verpflichtet werden.

8) Die (verpflichtenden) Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (vgl. § 44 Abs. 2) eingesetzt werden. Die Intensivierungsstunde in der Jahrgangsstufe 7 soll in geteilter Klasse in der ersten Fremdsprache stattfinden.